Wir über uns

 

 

Der Verband der bayerischen Bezirke ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder, der sieben bayerischen Bezirke.


Der Verband der bayerischen Bezirke ist einer von vier bayerischen kommunalen Spitzenverbänden - neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag. Seit dem 1. Januar 1990 hat der Verband den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.