Gesundheit
Die Bezirke sind in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen stationären und teilstationären Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie zu betreiben (Art. 48 BezO). Sie unterhalten und betreiben dafür Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Forensische Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Neurologie sowie entsprechende stationäre und ambulante Einrichtungen nach SGB XI und XII. In Bayern liegt die Gesamtverantwortung in der psychiatrisch-medizinischen Versorgung damit bei den Bezirken. Dies wurde von allen Bezirken in den vergangenen Jahrzehnten zum Ausbau einer modernen, flächendeckenden und gemeindenahen Versorgungsstruktur genützt. Um den wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen entgegen zu treten, haben die bayerischen Bezirke mehrheitlich ihre Gesundheitseinrichtungen in selbstständige, handlungs- und zukunftsfähige Rechtsformen überführt. Der Verband der bayerischen Bezirke unterstützt und begleitet sie dabei und vertritt sie als Mitglied im Landeskrankenhausplanungsausschuss.
In über 40 Fachkrankenhäusern; Fachabteilungen und Tageskliniken betreiben die Bezirke rund 11.000 Betten und tagesklinische Plätze in folgenden Fachrichtungen: Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik, Kinder– und Jugendpsychiatrie, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Neurologische Rehabilitation, Neurochirurgie, Orthopädie und Lungen- und Bronchialheilkunde (Art und Zahl der Betten siehe im Downloadangebot auf der rechten Seite). Damit verfügen die bayerischen Bezirke über circa 15 Prozent aller Krankenhausbetten in Bayern. Weiter sind die Gesundheitseinrichtungen ein sozialer und verlässlicher Arbeitgeber für 21.000 Beschäftigte. Das entspricht ca. 14 Prozent aller in ganz Bayern in Krankenhäusern beschäftigten Menschen in Krankenhäusern. In einigen Regionen sind die Bezirkseinrichtungen der größte Arbeitgeber vor Ort. Mit einer Bilanzsumme (2007) von mehr als 1,7 Mrd. Euro bewirtschaften die Gesundheitseinrichtungen der bayerischen Bezirke etwa 20 Prozent der Budgets aller bayerischer Krankenhäuser zusammen.
In jedem Bezirk werden außerdem eigene Ausbildungsstätten für den Krankenpflegenachwuchs und anderer Gesundheitsberufe vorgehalten. Damit wird auch ein bedeutender Beitrag zur Bildungsförderung und Ausbildungsplatzpolitik geleistet.
Der Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter nach §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch, § 93a Jugendgerichtsgesetz sowie die einstweilige Unterbringung nach § 126a und § 453c Strafprozessordnung – stopp wird durch die Bezirke als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises sichergestellt. Die notwendigen Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern im Wege der Budgetierung (Art. 95 AGSG). In 14 dezentralen Forensischen Kliniken werden über 2000 Straftäterinnen und Straftäter behandelt und gegebenenfalls dort angebundenen forensisch-psychiatrischen Ambulanzen nachbetreut.
Langzeitpatienten, denen ein Leben außerhalb der Klinik nicht zugemutet werden kann, bieten die Bezirke (Pflege-) Heime mit insgesamt 1.400 Betten, die an die Bezirkskrankenhäuser angegliedert sind.