Finanzen
Finanzen der bayerischen Bezirke
Die Finanzierung der Bezirksaufgaben erfordert erhebliche Mittel. Derzeit beträgt das Gesamthaushaltsvolumen aller sieben bayerischen Bezirke rund 4,37 Milliarden Euro. Für die psychiatrischen Krankenhäuser, in denen zirka 35.000 Patienten jährlich stationär behandelt werden, entstehen Kosten von rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr.
Für behinderte, alte und pflegebedürftige Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen, in Heimen und Krankenhäusern wenden die Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe jährlich zirka 2,7 Milliarden Euro auf. Für Kultur- und Heimatpflege geben die Bezirke zirka 44,3 Millionen Euro aus, davon zirka 6,6 Millionen Euro für Denkmalpflege.
Die Personalkosten belaufen sich in den Verwaltungshaushalten auf rund 200 Millionen Euro, in den Bezirkskrankenhäusern auf über 700 Millionen Euro.
Die Bezirke verfügen nicht über eigene Einnahmen in Form von Steuern. Sie finanzieren ihre Haushalte zum einen durch die Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen. Darüber hinaus erheben sie von kreisfreien Städten und Landkreisen, die im Bezirksgebiet liegen, die Bezirksumlage. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Finanzausgleichsgesetz. Die Einnahmen aus der Bezirksumlage betragen rund 1,8 Milliarden Euro, dies sind rund 61 Prozent aller Einnahmen aus den Verwaltungshaushalten.
Der Freistaat Bayern gewährt den Bezirken im Rahmen des Finanzausgleichs Investitionszuschüsse und eine Zuweisung zu den Belastungen, die ihnen insbesondere als überörtliche Träger der Sozialhilfe erwachsen (Art. 15 FAG). Die Ausgleichsmasse beträgt zur Zeit 580 Millionen Euro.