Schulen
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz unterscheidet drei Schularten: Allgemein bildende Schulen, Förderschulen und berufliche Schulen. Die Bezirke haben Zuständigkeiten in den beiden letztgenannten Bereichen.
Öffentliche Förderschulen sind in Bayern grundsätzlich staatliche Schulen. Die Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Mittel-franken und Unterfranken wurden durch eine öffentlich rechtliche Vereinbarung aber ermächtigt, Volkshochschulen bzw. Berufsschulen für Schwerhörige zu betreiben.
Bezirkliche Förderschulen für Gehörlose gibt es in den Bezirken Niederbayern, Mittelfranken und Unterfranken. Förderberufsschulen für Gehörlose bestehen in Oberbayern und Mittelfranken. Diese Schulen stehen auch Schwerhörigen offen.
Neben diesen Berufsbildungswerken betreiben die Bezirke auch Berufsfachschulen, insbesondere für Musik und Krankenpflege, landwirtschaftliche Lehranstalten, teilweise auch weitere schulische Einrichtungen, wie Fachakademien.
Schulangelegenheiten werden auf der Verbandsebene im Fachausschuss für Kultur bzw. für Soziales behandelt.