Forderungen an den Freistaat

13.04.2012 - Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Der Einsatz von Schulbegleiter zählt dabei zu diesen Hilfen.

Die bayerischen Bezirke sind seit dem 1. Januar 2008 für alle ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig und fördern, den Einsatz von Schulbegleitern. Sie stehen zu ihrer sozialhilferechtlichen Verpflichtung. In einer Resolution fordern sie jedoch dazu auf, das inklusive Schulsystem künftig ohne den Einsatz von Sozialhilfeleistungen zu realisieren. Außerdem müssen Förderschulen in die Lage versetzt werden, die Beschulung künftig ohne Schulbegleiter zu gewährleisten.

Resolution

„1. Der Einsatz von Schulbegleiter in Regelschulen ist derzeit ein Instrument, um eine Beschulung von Kindern mit Behinderung zu ermöglichen. Der Verband der bayerischen Bezirke ist aber der Auffassung, dass auf diese Weise ein inklusives Schulsystem nicht realisiert werden kann. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass Schulbegleiter Kinder mit Behinderung aufgrund der Einzelbetreuung durch eine schulfremde Person in eine Sonderrolle bringen und diese letztlich im Klassenverband stigmatisieren. Statt einer gleichberechtigten Teilhabe am Unterricht erfolgt derzeit vielfach eine soziale, psychologische und pädagogische Separierung.

Der Verband der bayerischen Bezirke fordert daher den Freistaat Bayern auf, die Regelschulen im Zuge des Aufbaus eines inklusiven Schulsystems personell so auszustatten, dass eine Beschulung von jungen Menschen mit Behinderung in Regelschulen ohne den Einsatz von Schulbegleitern und damit ohne Leistungen der Eingliederungshilfe möglich ist. Unverzichtbar ist es auch, dass der Freistaat Bayern den Einsatz von MSD-Kräften rasch wesentlich ausbaut. Erst dann wären die in der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung formulierten Grundsätze der Inklusion verwirklicht.

2. Vor dem Hintergrund der hohen und ständig weiter steigenden Zahl von Schulbegleitern/innen an Förderschulen fordert der Verband der bayerischen Bezirke den Freistaat Bayern ferner auf, die finanziellen und personellen Defizite an Förderschulen rasch zu beheben. Der Einsatz von Schulbegleitern darf nicht länger dazu dienen, Personaldefizite in Förderschulen auszugleichen. Die Bezirke können diesbezüglich nicht länger Ausfallbürgen für den Freistaat Bayern sein.

3. Soweit auf den Einsatz von Schulbegleitern noch nicht verzichtet werden kann, fordert der Verband der bayerischen Bezirke den Freistaat Bayern auf, Schulbegleiter in die Zuständigkeit der Schulen zu übernehmen und die entsprechende Finanzierungsverantwortung zu tragen. Nur so kann der Freistaat Bayern den grundgesetzlich verankerten Anspruch jedes Kindes auf Bildung in vollem Umfang gerecht werden.

4. Aus der Sicht des Verbandes der bayerischen Bezirke sind die psychosozialen Risiken der derzeit üblichen 1:1 Betreuung von Kindern mit Behinderung durch Schulbegleiter hinsichtlich deren individueller Entwicklung noch nicht hinreichend fachlich diskutiert. Er spricht sich deshalb für eine wissenschaftlich kritische Reflektion dieser Thematik aus.“

E.B.


 

Eintrag vom: 13.04.2012