Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung

Gesamtplanverfahren - zwei Menschen füllen einen Antrag aus (Foto: Yuri Arcurs – istock.com)
Unter dem Gesamtplanverfahren versteht man einen speziellen Schritt im Verwaltungsverfahren mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die die Menschen mit Behinderungen und ihren individuellen Bedarf und ihre Ressourcen in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellt. Sie sollen an der Planung, Auswahl und Umsetzung der Hilfen mitwirken: aktiv und selbstbestimmt.

Ansprechpartnerin

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall bezüglich Anträgen, Unterlagen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Bezirk.

Ein wichtiger Schritt in diesem Verfahren ist die Bedarfsermittlung. An die Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und des Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG I) hat eine landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Betroffenen und der Leistungserbringer die Bedarfsermittlung angepasst.

Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen in ihrer Selbstbestimmung und bei ihrer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Das neue Instrument BIBay dient der Ermittlung der individuellen Bedarfe einer leistungsberechtigten Person mit dem Ziel, die Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe mit Blick auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent personenzentriert auszurichten.

Die Bedarfsermittlung mittels BIBay ist nach wie vor Teil des Gesamtplanverfahrens – am Ablauf des bisher bekannten Gesamtplanverfahrens ändert sich somit nichts. Beratung, Antrag, Bedarfsermittlung, ggf. Personenkonferenz, Leistungsfeststellung, Gesamtplanerstellung, Bescheid und Folgeerhebung bleiben gleich. Lediglich die Ermittlung des Bedarfs ist durch das BIBay von Veränderungen betroffen und wird sukzessive den bisherigen Arzt- und Sozialbericht ablösen.

Bei der Einführung des BIBay in den Echtbetrieb ist zu berücksichtigen, dass diese in einem engen Kontext zum Abschluss des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX mit der Neugestaltung der Leistungslandschaft steht.

Die Bezirke werden mit der Anwendung des BIBay deswegen bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung beginnen.
Außerdem kommt das BIBay zur Anwendung, wenn die antragstellende Person dies wünscht.

Wichtig: In allen anderen Fällen finden die bisherigen unten aufgelisteten Bögen des Gesamtplanverfahrens weiter Anwendung.

Hier finden Sie die Unterlagen zum BIBay:
 Hier finden Sie den Bericht der Projektleitung aus der vertiefenden Erprobungsphase.

Gesamtplanverfahren (seelische Behinderung) - Weiterführende Informationen zum Download

Datei-Typ Dokumenten-Titel Dokumenten-Art Download
(PDF) Arztbericht (Stand 2020) Formular
(PDF) Sozialbericht (Stand 2020) Formular
(PDF) Berichtsbogen - Werkstätten für behinderte Menschen (Stand 2020) Formular
(PDF) Berichtsbogen - Förderstätte (Stand 2020) Formular
(PDF) HEB-A-Bogen (Stand 2021) Formular
(PDF) HEB-B-Bogen (Stand 2020) Formular
(PDF) HEB-C-Bogen (Stand 2020) Formular
(PDF) Orientierungshilfen Information
(PDF) Leitfaden Information

Gesamtplanverfahren (körperl. & geistige Behinderung) - Weiterführende Informationen zum Download

Datei-Typ Dokumenten-Titel Dokumenten-Art Download
(PDF) Arztbericht (Stand 2020) Formular
(PDF) Sozialbericht (Stand 2020) Formular
(PDF) Berichtsbogen - Werkstätten für behinderte Menschen (Stand 2020) Formular
(PDF) Berichtsbogen - Förderstätte (Stand 2020) Formular
(PDF) HEB-A-Bogen (Stand 2020) Formular
(PDF) HEB-B-Bogen (Stand 2020) Formular
(PDF) HEB-C-Bogen (Stand 2020) Formular
(PDF) Leitfaden Information
(PDF) Grundlageninformationen Information
(PDF) Anwenderworkshop Information
(PDF) Häufig gestellte Fragen Information