Gesamtplanverfahren

Gesamtplanverfahren - zwei Menschen füllen einen Antrag aus (Foto: Yuri Arcurs – istock.com)
Unter dem Gesamtplanverfahren versteht man einen speziellen Schritt im Verwaltungsverfahren mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die die Menschen mit Behinderungen, ihren individuellen Teilhabebedarf und ihre Ressourcen in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellt. Sie sollen an der Planung, Auswahl und Umsetzung der Hilfen mitwirken: aktiv und selbstbestimmt.
Ein wichtiger Schritt in diesem Verfahren ist die Bedarfsermittlung. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG I) wurde die Bedarfsermittlung neu geregelt.  Das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) ist nach wie vor Teil des Gesamtplanverfahrens – am Ablauf des bisher bekannten Gesamtplanverfahrens ändert sich somit nichts. Beratung, Antrag, Bedarfsermittlung, ggf. Personenkonferenz, Leistungsfeststellung, Gesamtplanerstellung, Bescheid und Folgeerhebung bleiben gleich. Lediglich die Ermittlung des Bedarfs ist durch das BIBay von Veränderungen betroffen und wird künftig den bisherigen Arzt- und Sozialbericht ablösen.

Weitere Informationen zum Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay)

 

Gesamtplanverfahren (seelische Behinderung) - Weiterführende Informationen zum Download

Gesamtplanverfahren (körperl. & geistige Behinderung) - Weiterführende Informationen zum Download

Ansprechpartnerin

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall bezüglich Anträgen, Unterlagen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Bezirk.