Welche Regeln sind für das Bedarfs-Ermittlungs-Verfahren wichtig?
Für das Bedarfs-Ermittlungs-Verfahren braucht es einen Antrag beim Bezirk.
Damit der Bezirk mit dem Bedarfs-Ermittlungs-Instrument starten kann.
Bayern ist in 7 Regierungs-Bezirke aufgeteilt.
Schwaben und Mittelfranken sind zum Beispiel Regierungs-Bezirke.
Jeder Regierungs-Bezirk hat ein eigenes Amt für die Eingliederungs-Hilfe.
Dieses Amt heißt Bezirk.
Für den Antrag ist auch das wichtig:
Wohnt der Mensch mit Behinderung in Schwaben?
Dann muss er seinen Antrag beim Bezirk Schwaben stellen.
Wohnt der Mensch in Mittelfranken?
Dann muss er den Antrag beim Bezirk Mittelfranken stellen.
Der Antrag muss also dort gestellt werden, wo der Mensch wohnt.
Für den Antrag beim Bezirk gibt es ein Formular.
Ein Formular ist so ähnlich wie ein Frage-Bogen.
Dort muss man bestimmte Fragen beantworten.
Zum Beispiel, welche Wünsche man hat.
Die Wünsche sind für den Bezirk besonders wichtig.
Ein Formular ist so ähnlich wie ein Frage-Bogen.
Dort muss man bestimmte Fragen beantworten.
Zum Beispiel, welche Wünsche man hat.
Die Wünsche sind für den Bezirk besonders wichtig.
Den Antrag kann man aber auch ohne Formular an den Bezirk schicken.
Dann muss man selbst einen Text schreiben.
Und den Text zum Beispiel als Brief an den Bezirk schicken.
Diese Informationen müssen mindestens in dem Brief stehen:
Dann muss man selbst einen Text schreiben.
Und den Text zum Beispiel als Brief an den Bezirk schicken.
Diese Informationen müssen mindestens in dem Brief stehen:
- Name und Adresse von dem Menschen mit Behinderung
- Welche Hilfe der Mensch haben möchte
Der Bezirk muss dann überprüfen:
Ist er für diesen Menschen mit Behinderung zuständig?
Für diese Überprüfung hat der Bezirk 14 Tage Zeit.
Das sind 2 Wochen.
Spätestens danach muss der Mensch eine Antwort auf seinen Antrag bekommen.
Es gibt 2 Möglichkeiten, was in der Antwort stehen kann.
Möglichkeit 1:
Der Bezirk schreibt, dass er selbst zuständig ist.
Und was der Mensch mit Behinderung jetzt tun muss.
Möglichkeit 2:
Der Bezirk schreibt, dass er nicht zuständig ist.
Dann muss er aber auch sagen, welcher andere Kosten-Träger zuständig ist.
Und er muss diesem anderen Kosten-Träger den Antrag weitergeben.
Damit ist der Antrag vom Menschen mit Behinderung gemeint.
Ist er für diesen Menschen mit Behinderung zuständig?
Für diese Überprüfung hat der Bezirk 14 Tage Zeit.
Das sind 2 Wochen.
Spätestens danach muss der Mensch eine Antwort auf seinen Antrag bekommen.
Es gibt 2 Möglichkeiten, was in der Antwort stehen kann.
Möglichkeit 1:
Der Bezirk schreibt, dass er selbst zuständig ist.
Und was der Mensch mit Behinderung jetzt tun muss.
Möglichkeit 2:
Der Bezirk schreibt, dass er nicht zuständig ist.
Dann muss er aber auch sagen, welcher andere Kosten-Träger zuständig ist.
Und er muss diesem anderen Kosten-Träger den Antrag weitergeben.
Damit ist der Antrag vom Menschen mit Behinderung gemeint.
Ein Kosten-Träger kann zum Beispiel sein:
Ist der Bezirk der richtige Kosten-Träger?
Dann kann die Bedarfs-Ermittlung mit dem BIBay beginnen.
BIBay ist die Abkürzung für Bedarfs-Ermittlungs-Instrument Bayern.
- ein Amt wie der Bezirk
- eine Kranken-Kasse
- eine Unfall-Versicherung
Hat ein Mensch seine Behinderung durch einen Unfall bekommen?
Dann zahlt manchmal die Unfall-Versicherung seine Hilfen.
Ist der Bezirk der richtige Kosten-Träger?
Dann kann die Bedarfs-Ermittlung mit dem BIBay beginnen.
BIBay ist die Abkürzung für Bedarfs-Ermittlungs-Instrument Bayern.
Mit dem BIBay stellt der Bezirk fest:
Wie viel Hilfe braucht ein Mensch mit Behinderung?
Man kann dazu auch sagen:
Wie viel Bedarf an Hilfe hat ein Mensch mit Behinderung?
Das Fach-Wort dafür ist Bedarfs-Ermittlung.
Bedarfs-Ermittlung heißt:
Wie viel Hilfe braucht der Mensch mit Behinderung?
Und in welchen Bereichen braucht der Mensch genau Hilfe?
Fach-Leute haben festgelegt, welche Lebens-Bereiche es genau gibt.
Und welche für die Bedarfs-Ermittlung wichtig sind.
Es gibt 9 Lebens-Bereiche.
Wir erklären jetzt die Lebens-Bereiche genauer.
Wie viel Hilfe braucht ein Mensch mit Behinderung?
Man kann dazu auch sagen:
Wie viel Bedarf an Hilfe hat ein Mensch mit Behinderung?
Das Fach-Wort dafür ist Bedarfs-Ermittlung.
Bedarfs-Ermittlung heißt:
Wie viel Hilfe braucht der Mensch mit Behinderung?
Und in welchen Bereichen braucht der Mensch genau Hilfe?
Fach-Leute haben festgelegt, welche Lebens-Bereiche es genau gibt.
Und welche für die Bedarfs-Ermittlung wichtig sind.
Es gibt 9 Lebens-Bereiche.
Wir erklären jetzt die Lebens-Bereiche genauer.
- Lernen und Wissens-Anwendung
Lernen und Wissens-Anwendung
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch zuhören und zuschauen?
- kann der Mensch etwas nachmachen, was ihm gezeigt wird?
Und es üben, bis er es selbst kann?
Zum Beispiel die Knöpfe an seiner Jacke zumachen. - kann der Mensch sich auf etwas konzentrieren?
Zum Beispiel beim Unterricht in der Schule.
- kann der Mensch lesen und schreiben?
- kann der Mensch Probleme lösen und Entscheidungen treffen?
Zum Beispiel selbst in einer Arzt-Praxis anrufen.
Wenn er sich krank fühlt.
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch selbst Aufgaben machen, die immer wieder kommen?
Zum Beispiel den Müll rausbringen oder Betten machen.
- kann der Mensch zuverlässig Aufgaben erledigen?
Das heißt:
Kann man sich darauf verlassen, dass der Mensch die Aufgaben macht? - Bleibt der Mensch ruhig, auch wenn er Stress bekommt?
Zum Beispiel, wenn es viel Arbeit gibt.
Und die Zeit knapp ist.
- kann der Mensch selbst Aufgaben machen, die immer wieder kommen?
- Kommunikation
Kommunikation
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch gesprochene Sprache verstehen?
Und kann der Mensch geschriebene Texte verstehen?
- kann der Mensch selbst sagen, was er möchte?
- kann der Mensch mit anderen Menschen über ein Thema sprechen?
Und andere Menschen von seiner Meinung überzeugen?
- versteht der Mensch Gesichts-Ausdrücke?
Zum Beispiel ein wütendes oder fröhliches Gesicht.
- kann der Mensch Gebärden-Sprache sprechen und verstehen?
Bei Gebärden-Sprache macht man Zeichen mit den Händen und Armen.
Gebärden-Sprache benutzen Menschen, die nichts hören.
Oder nur noch sehr wenig hören. - kann der Mensch mit technischen Hilfs-Mitteln arbeiten?
Damit ist zum Beispiel ein Sprach-Computer gemeint.
Das heißt:
Manche Menschen können zum Beispiel nicht selbst sprechen.
Sie können aber Tasten auf einem Computer bedienen.
Aus dem Lautsprecher kommt dann, was der Mensch sagen will.
- kann der Mensch gesprochene Sprache verstehen?
- Mobilität
Mobilität
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch selbst zu Fuß gehen?
- kann der Mensch seine Körper-Position selbst verändern?
Das heißt zum Beispiel:
Kann er sich selbst hinsetzen oder hinlegen?
Und kann er sich im Bett selbst umdrehen? - kann der Mensch Gegenstände aufheben und tragen?
- kann der Mensch mit den Füßen Gegenstände bewegen?
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Kann der Mensch den Roll-Stuhl mit den Füßen anschieben? - kann der Mensch sich mit Hilfs-Mitteln bewegen?
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel ein Roll-Stuhl oder ein Rollator.
- kann der Mensch seine Hände und Arme benutzen?
Zum Beispiel, um die Roll-Stuhl-Reifen anzuschieben.
- kann sich der Mensch in fremden Umgebungen zurechtfinden?
Damit sind zum Beispiel Gebäude gemeint, die er nicht kennt.
Kann der Mensch dann selbst die Schilder dort lesen?
Oder jemanden um Hilfe fragen? - Kann der Mensch Busse und Züge benutzen?
- Kann der Mensch selbst ein Auto fahren?
- Selbst-Versorgung
Selbst-Versorgung
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann die Person sich selbst waschen?
Und ihre Körper-Teile pflegen?
Also zum Beispiel seine Haare waschen. - kann die Person selbst auf die Toilette gehen?
- kann die Person sich selbst anziehen und ausziehen?
- kann die Person selbst essen und trinken?
- kann die Person selbst auf ihre Gesundheit aufpassen?
Zum Beispiel immer ihre Medikamente nehmen.
- kann die Person sich selbst waschen?
- Häusliches Leben
Häusliches Leben
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann sich der Mensch selbst eine Wohnung suchen?
- kann der Mensch selbst für sich einkaufen?
Und sich selbst um Dienst-Leistungen kümmern?
Also zum Beispiel einen Handy-Vertrag abschließen.
Man kann mit dem Handy nur telefonieren, wenn man einen Vertrag hat. - kann der Mensch selbst kochen?
- kann der Mensch selbst putzen?
Und zum Beispiel seine Wäsche waschen?
- Inter-personelle Interaktionen und Beziehungen
Inter-personelle Interaktionen und Beziehungen
Mit inter-personellen Interaktionen ist zum Beispiel gemeint:
- kann der Mensch im Alltag ohne Probleme mit anderen Menschen umgehen?
Das heißt zum Beispiel:
Begrüßt der Mensch Bekannte, wenn er sie trifft?
Verabschiedet sich der Mensch von Bekannten, bevor er geht? - Kann der Mensch Verabredungen einhalten?
Kann er sich zum Beispiel mit Freunden und Bekannten treffen?
Und sich an Gesprächen beteiligen?
Dazu gehört zum Beispiel, dass man andere Menschen nicht unterbricht. - kann der Mensch im Alltag ohne Probleme mit fremden Menschen umgehen?
- kann der Mensch ohne Probleme mit seiner Familie umgehen?
- kann der Mensch ohne Probleme eine Liebes-Beziehung führen?
- Dazu gehört zum Beispiel:
Der Mensch kann normal mit Eifersucht umgehen.
Und benutzt zum Beispiel keine Gewalt.
- kann der Mensch im Alltag ohne Probleme mit anderen Menschen umgehen?
- Bedeutende Lebens-Bereiche
Bedeutende Lebens-Bereiche
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch neue Dinge in seinem Alltag lernen?
Zum Beispiel von Freunden oder Nachbarn.
Aber auch aus Büchern oder aus dem Internet.
Das können handwerkliche Dinge sein.
Also zum Beispiel, wie man etwas aus Holz baut. - kann der Mensch einen Beruf lernen?
Oder ein Studium machen?
Ein Studium ist eine Ausbildung an einer Universität. - kann sich der Mensch mit Erfolg auf eine Arbeit vorbereiten?
Dazu gehört zum Beispiel:
Der Mensch geht regelmäßig zu seiner Ausbildungs-Stelle.
Und schafft alle Prüfungen.
- kann der Mensch selbst eine Arbeits-Stelle finden?
Und dort erfolgreich arbeiten.
Dazu gehört zum Beispiel:
Ist der Mensch pünktlich?
Und kann man sich auf ihn verlassen?
Das gilt auch für eine ehrenamtliche Arbeit.
Zum Beispiel für ältere Menschen Einkaufen gehen.
Das ist eine Arbeit, für die der Mensch kein Geld bekommt. - kann der Mensch sicher mit Geld umgehen?
Dazu gehört zum Beispiel:
Kann er selbst etwas bezahlen?
Und sich um sein Konto kümmern? - kann der Mensch sein Geld selbst anlegen?
- Zum Beispiel auf einem Spar-Buch.
- kann der Mensch selbst genug Geld für sein Leben verdienen?
- Und kann er selbst Anträge für Hilfen bei einem Amt stellen?
- kann der Mensch neue Dinge in seinem Alltag lernen?
- Gemeinschafts-Leben, soziales Leben und staatsbürgerliches Leben
Gemeinschafts-Leben, soziales Leben und staatsbürgerliches Leben
Damit ist zum Beispiel gemeint:- kann der Mensch am sozialen Gemeinschafts-Leben mitmachen?
Mit sozialem Gemeinschafts-Leben sind zum Beispiel Volks-Feste gemeint.
Oder Feste von Vereinen.
- kann der Mensch selbst seine Frei-Zeit planen?
Dazu gehören zum Beispiel Urlaubs-Reisen.
Aber auch ins Kino gehen.
Oder zu einem Konzert gehen.
Oder sich einfach nur mit Freunden treffen. - kann der Mensch selbst seine Religion ausüben?
Dazu gehört zum Beispiel der Besuch von Gottes-Diensten.
- kennt der Mensch seine Rechte?
Das sind zum Beispiel die Menschen-Rechte.
Die Menschen-Rechte gelten für alle Menschen.
Und sie sollen in jedem Land gleich sein.
Das sind aber auch die besonderen Rechte von Menschen mit Behinderung.
Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung heißt:
Jeder Mensch entscheidet über sein Leben selbst.
Also zum Beispiel, wo er wohnt.
Und wer ihm hilft, wenn er Hilfe braucht.
- kann der Mensch selbst beim staatsbürgerlichen Leben mitmachen?
Damit sind vor allem politische Dinge gemeint.
Also zum Beispiel selbst zum Wählen gehen.
Oder bei Parteien mitarbeiten.
Aber auch das:
Kennt der Mensch seine Rechte als Bürger?
Und kann sich wehren, wenn er sie nicht bekommt.
Ein Bürger-Recht ist zum Beispiel, dass jeder seine Meinung sagen darf.
Solange er niemanden damit beleidigt.
- kann der Mensch am sozialen Gemeinschafts-Leben mitmachen?
Diese Fragen müssen der Bezirk und der Mensch mit Behinderung gemeinsam beantworten.
Und sie müssen gemeinsam Teilhabe-Ziele festlegen.
Teilhabe-Ziele heißt:
Sie müssen zusammen entscheiden, was mit den Hilfen erreicht werden soll.
Bei dieser Entscheidung sind die Wünsche vom Menschen mit Behinderung sehr wichtig.
Am Ende stellt der Bezirk fest:
Diese Hilfen braucht der Mensch mit Behinderung.
Und diese Hilfen bekommt der Mensch mit Behinderung.