Beratung und Begleitung

Beratung und Begleitung - drei Personen schauen auf eine Liste (Foto: Kate Monakhova – istock.com)
Die Bezirke finanzieren über die gesetzlich vorgeschriebenen Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen hinaus auch Beratung und Begleitung für unterschiedliche Lebenslagen. Diese Angebote stehen bayernweit zur Verfügung und werden über die Dienste der freien Wohlfahrtsverbände erbracht.

Neben den Sozialpsychiatrischen (SpDi) und Gerontopsychiatrischen Diensten (GpDi) sowie den Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSB) für psychisch- und suchtkranke Menschen zählt dazu auch die Offene Behindertenarbeit (OBA) für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung.
 

Ansprechpartner

Celia Wenk-Wolff
Leitung Referat Gesundheit und Psychiatrie
Stellv. Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Telefon: 089/ 21 23 89 - 13
c.wenk-wolff@bay-bezirke.de

Dr. Kathrin Steinbeißer (Vertretung)
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 26
k.steinbeisser@bay-bezirke.de 

Darüber hinaus gibt es weitere Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung, die von den Bezirken finanziell unterstützt werden. Darunter fallen beispielsweise das GIB (Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung), die Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V., der Fachdienst Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen sowie der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V..

Ansprechpartner OBA

Ani Jäger
Leitung Referat Kultur, Jugend, Bildung und Umwelt
Telefon: 089/ 21 23 89 - 10
a.jaeger@bay-bezirke.de  

  • Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) bilden einen zentralen Baustein in der außerklinischen psychiatrischen Versorgung in Bayern. Durch ihre flächendeckende Präsenz und ein niederschwelliges Setting können sie mit ihren sozialpsychiatrischen Leistungen insbesondere Menschen mit einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel einer Depression, einer Psychose oder einer Angststörung erreichen. Diese Beratung leistet oftmals einen wichtigen Beitrag zur sozialen Rehabilitation psychisch kranker Menschen. Auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskolleginnen und -kollegen von Betroffenen können sich an die Sozialpsychiatrischen Dienste wenden.

    Die Gerontopsychiatrischen Dienste (GpDi) richten sich speziell an psychisch kranke Menschen ab einem Alter von 60 Jahren. Die Dienste sind ein wichtiger Baustein der ambulanten Versorgung von Menschen mit einer seelischen Erkrankung im höheren Lebensalter. Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung sollen die Betroffenen dabei unterstützt werden, am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. In der Regel sind die gerontopsychiatrischen Fachkräfte an die Sozialpsychiatrischen Dienste angegliedert.

    Die Träger der Sozial- und Gerontopsychiatrischen Dienste sind im Allgemeinen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Bayernweit gibt es rund 100 SpDi und GpDi. Die Bezirke geben dafür pro Jahr über 31 Millionen Euro aus.

    Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die Sozialpsychiatrischen Dienste in ganz Bayern.
  • Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSB) stehen für alle Fragen zum Thema „Sucht“ offen. Zielgruppen der Suchtberatungsstellen sind insbesondere Menschen mit Suchterkrankung selbst sowie ihre Angehörigen. Das Angebot steht dabei für Suchtkranke mit Alkohol-, Drogen oder Medikamentenabhängigkeit (stoffgebundene Sucht) genauso zur Verfügung wie für Menschen mit Essstörungen und nicht-stoffgebundenen Süchten wie pathologischem Glücksspielen.

    Die PSB bilden einen zentralen Baustein in der Suchthilfe in Bayern. Durch ihre flächendeckende Präsenz, das niedrigschwellige Setting und die multiprofessionelle Personalausstattung erreichen sie eine große Zahl hilfesuchender Menschen mit Suchtproblemen. Sie wirken dabei eigenständig und als Knotenpunkt eines umfassenderen Netzwerks von präventiven, akutmedizinischen, psychosozialen und rehabilitativen Angeboten des Versorgungssystems in den Regionen. Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung sollen die Psychosozialen Suchtberatungsstellen eine Ausgliederung suchtkranker Menschen aus der Gesellschaft verhindern und die Wiedereingliederung unterstützen.

    In Bayern gibt es über 100 Psychosoziale Suchtberatungsstellen. Diese werden von freien Einrichtungsträgern betrieben. Rund 35 Millionen Euro wenden die Bezirke jedes Jahr für dieses Beratungsangebot auf.

    Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die Suchtberatungsstellen in ganz Bayern.
  • Die Offene Behindertenarbeit ist ein bayernweites, niedrigschwelliges und ambulantes Angebot für körperlich und geistig behinderte, sinnesgeschädigte oder chronisch kranke Menschen und wird von rund 180 Diensten der Wohlfahrtspflege erbracht. Diese Dienste beraten Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige, engagieren sich in der Öffentlichkeitsarbeit für alle Anliegen von Menschen mit Behinderung, akquirieren ehrenamtliche Kräfte, bauen Netzwerke auf und organisieren Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen. Sie unterstützen die betroffenen Menschen bei der Führung eines möglichst selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens. Gleichzeitig machen sie Angebote, um Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten.

    Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass inklusive Angebote bereitgestellt werden, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenführen. Die Bezirke wenden für die regionale OBA rund 20 Millionen Euro und für die überregionale OBA über neun Millionen Euro pro Jahr auf. Die gemeinsam mit dem Freistaat Bayern erarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Offenen Behindertenarbeit sind die Grundlage dafür, dass ein flächendeckendes Netz von OBA-Diensten in Bayern entstanden ist.

    Man unterscheidet zwischen regionalen OBA-Diensten, die nur für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zuständig sind, und überregionalen OBA-Diensten. Letztere wenden sich an Menschen mit speziellen Behinderungsarten wie zum Beispiel Blinde, Gehörlose, Autisten, Krebs-, Muskel- oder Mukoviszidosekranke.