Vorschulische Hilfen

Vorschulische Hilfen(Foto: Kali9 – istock.com)
Die Bezirke finanzieren Hilfen für Kinder mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Hier spielt es keine Rolle, ob bei den Kindern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt. Die vorschulische Hilfen belaufen sich dabei auf rund 264 Millionen Euro für über 53.000 Kinder.  
Ab Schuleintritt übernimmt die Kosten für die Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das örtlich zuständige Jugendamt.

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de