Vorschulische Hilfen

Vorschulische Hilfen - Gruppe von behinderten und nichtbehinderten Kindern mit einer Erzieherin (Foto: Kali9 – istock.com)
Die Bezirke finanzieren Hilfen für Kinder mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Hier spielt es keine Rolle, ob bei den Kindern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt. 

Ab Schuleintritt übernimmt die Kosten für die Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das örtlich zuständige Jugendamt.

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de