Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay)

Eine Frau füllt mit einem jungen Mann mit Behinderung einen Antrag aus. (Foto: Xavier Arnau – istock.com)
Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung und bei ihrer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Das neue Instrument BIBay dient der Ermittlung der individuellen Bedarfe einer leistungsberechtigten Person mit dem Ziel, die Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe mit Blick auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent personenzentriert auszurichten.
In Bayern gilt das Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG). Im § 99 wurde eine Arbeitsgruppe (AG 99) festgelegt, die mit der Ausarbeitung und stetigen Weiterentwicklung des Bayerischen Bedarfsermittlungsinstrumentes (BIBay) beauftragt ist. Das Besondere an der AG 99 ist, dass sie aus Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen/ Selbsthilfe, der Leistungsträger und Leistungserbringer besteht.
Gemeinsam arbeiten sie an der Entwicklung, der Erprobung und der Implementierung des BIBay.

 
Weitere Informationen und Formulare

 

Ansprechpartnerin

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall bezüglich Anträgen, Unterlagen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Bezirk.

Grußbotschaften zum Start des Bedarfsermittlungsinstruments Bayern:
Was erwarten Sie vom BIBay?

Holger Kiesel
Behindertenbeauftragter der
Bayerischen Staatsregierung

Thomas Bannasch
Landesgeschäftsführer der LAG Selbsthilfe

 
 


Franz Löffler,
Präsident Bayerischer Bezirketag



Dr. Sabine Weingärtner
Präsidentin Diakonisches Werk Bayern
Freie Wohlfahrtspflege LAG Bayern