Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe (Foto: CasarsaGuru - istock.com)
Die Eingliederungshilfe soll durch ihre Leistungen die Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen fördern sowie Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken.

In Bayern sind die Bezirke für die Gewährung dieser Sozialleistung zuständig. Die Hilfen für Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen reichen dabei von frühkindlichen Hilfen, Hilfen bei Schul- und Hochschulausbildung, über Reha-Maßnahmen, bis hin zum Besuch von Werk- und Förderstätten und der Betreuung in ambulanten oder besonderen Wohnformen.
Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Die Bezirke stellen sich dabei den Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen im Sinne der Inklusion ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.

In Bayern erhielten im Jahre 2022 rund 124.000 Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe. Die Ausgaben beliefen sich dabei auf über 3,4 Milliarden Euro.

Weiterführende Informationen zum Download

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(Word) Eingliederungshilferichtlinien (Stand Juli 2023) Richtlinie
(PDF) Ausgaben Eingliederungshilfe in der psychiatrischen Versorgung (Stand 2018) Statistik

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de