Hilfen bei Schulausbildung

Hilfen bei Schulausbildung - Lehrer mit zwei Jungen (Foto: FatCamera – istock.com)
Die Bezirke helfen im Rahmen der Eingliederungshilfe Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung während ihrer Schulausbildung. Die Betreuungs- und Fördermöglichkeiten werden dabei individuell auf die jeweilige Situation des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt.

Liegt eine ausschließlich seelische Behinderung vor, dann ist das örtlich zuständige Jugendamt als Kostenträger verantwortlich.

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

  • Schulbegleitungen helfen Schülerinnen und Schüler mit (drohender) Behinderung, den Schullalltag besser und möglichst selbstständig zu meistern. Im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe finanzieren die Bezirke die Schulbegleiterinnen und -begleiter für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Diese unterstützen junge Menschen mit Behinderung bei lebenspraktischen Tätigkeiten im Schulalltag. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

    Schulbegleiterinnen und -begleiter tragen wesentlich dazu bei, dass in Bayern ein inklusives Schulsystem auf den Weg gebracht wurde. Für über 5000 Schulbegleitungen investierten die Bezirke im Schuljahr 2020/2021 über 97 Millionen Euro. Rund zwei Drittel werden in Förderschulen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund fordert der Bayerische Bezirketag, dass entsprechend dem Gedanken der Inklusion Schulbegleiterinnen und -begleiter in die Verantwortung der Schulen, und damit des Freistaates Bayern, überführt werden sollen. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist keine Aufgabe der Eingliederungshilfe.
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung bzw. Kinder, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können nach dem Schulunterricht ebenfalls Leistungen in Form der Übernahme der Kosten für eine heilpädagogische Tagesstätte erhalten. Ziel dabei ist es, dass Kinder mit Behinderungen ihre Persönlichkeit entfalten können und in die soziale Umwelt integriert werden, damit sie möglichst selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
  • Für Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer Behinderung einer besonderen Betreuung und Förderung bedürfen, gibt es die Möglichkeit, dauerhaft in einem Internat oder einem Wohnheim zu leben. Diese vollstationären Einrichtungen verstehen sich als Lebensraum, der ganzheitliche, begleitende, erziehende, betreuende, fördernde und gegebenenfalls pflegerische Hilfen anbietet. Die Förderung entspricht dabei dem individuellen Bedarf des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen.

    Die Bezirke übernehmen dabei einen Teil der Kosten, um den Kindern und Jugendlichen eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen. Die Eltern müssen sich lediglich im Rahmen ihrer häuslichen Ersparnis beteiligen.
  • Die Bezirke übernehmen für Menschen mit Behinderungen die Mehrkosten, die ihnen behinderungsbedingt beim Besuch einer Hochschule entstehen. Mehrkosten entstehen beispielsweise für besondere PC-Ausstattung oder Studienhelfer. Es werden jedoch nur Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Aufwendungen wie Studiengebühren, Gebühren für das Studentenwerk oder Krankenversicherungsbeiträge werden nicht berücksichtigt.