Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Bayer. Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Bayerischen Bezirketags, die unter www.bay-bezirke.de veröffentlicht wird.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die über die Website herunterladbaren Dokumente und PDF-Dateien sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Wir bitten alle Personen, die Barrieren durch die Website erfahren, die Feedback- und Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Wir bemühen uns um individuelle Lösungen.
Kontakt: pressestelle@bay-bezirke.de 
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Internetseite wurde entwicklungsbegleitend mit BITV/WCAG-Tests geprüft.

Diese Erklärung wurde am 27.03.2024 erstellt und zuletzt am 27.03.2024 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle www.digitale-barrierefreiheit.de der Stiftung Pfennigparade www.pfennigparade.de geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.
 

Barriere bitte melden! Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, dann senden Sie Ihr Feeback gerne an pressestelle@bay-bezirke.de. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.

Telefonisch unter: 089 2123 89 18

Oder per Post an:
Bayerischer Bezirketag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ridlerstraße 75
80339 München
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html