Wohnen

Wohnen - Junger Mann im Rohlstuhl mit Betreuerin im Wohnzimmer (Foto: Funky-data – istock.com)
Menschen mit Behinderung brauchen häufig Unterstützung, um das Alltagsleben zu bewältigen. Dem individuellen Betreuungsbedarf des Einzelnen wird mit unterschiedlich intensiv betreuten Wohnformen Rechnung getragen. Die Bandbreite reicht von ambulant betreuten Angeboten mit einem hohen Maß an selbstständiger Lebensführung bis zur stationären mit Betreuung rund um die Uhr.

Die Bezirke übernehmen die Betreuungsleistungen im Ambulant betreuten bzw. im stationären Wohnen, sofern keine anderen Leistungsträger zuständig sind und die notwendigen Mittel nicht aus dem Einkommen und Vermögen der Betroffenen aufgewendet werden können.

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

  • Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens wendet sich vor allem an Personen, die zwar nicht völlig allein und unabhängig leben können, aber auch nicht rundum betreut werden müssen.

    Ziel ist, Menschen mit einer geistigen, psychischen, körperlichen Behinderung oder mit einer chronischen Abhängigkeitserkrankung eine weitgehend selbstbestimmte und selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Je nach individuellem Hilfebedarf stehen Betreuerinnen und Betreuer für Unterstützungs- und Assistenzleistungen zur Verfügung. Diese reichen vom betreuten Einzelwohnen, therapeutischen Einzelwohnen, therapeutischen Wohngemeinschaften bis hin zu Außenwohngruppen.
  • In die Familienpflege werden psychisch behinderte oder langzeitkranke Menschen vermittelt, die einen längeren Klinikaufenthalt hinter sich haben und keiner stationären Behandlung mehr bedürfen. Durch die mittel- bis langfristige Aufnahme in einer Gastfamilie lebt der psychisch kranke Mensch in einer familiären Umgebung mit Zugang zum sozialen Netzwerk der Gastfamilie. Die Familienpflege bietet durch ihr natürliches Umfeld viele Entwicklungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten und kann für seelisch behinderte Menschen mit umfassendem Hilfebedarf eine Alternative zu einem Heimaufenthalt darstellen.

    Die Gastfamilie erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung und wird durch Fachkräfte betreut. Der Aufenthalt in der Gastfamilie ist auf Dauer angelegt, kann aber jederzeit von allen Parteien aufgekündigt werden.
  • In vollstationären Einrichtungen wie zum Beispiel Wohnheimen und Langzeiteinrichtungen bekommen Menschen mit Behinderung und seelischen Krankheiten Hilfe, um ihren Alltag in den Bereichen Freizeit, Arbeit und Wohnen zu gestalten und zu bewältigen. Ziel ist es, ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen und sie in die Gesellschaft und das Erwerbsleben einzugliedern. Tagsüber besuchen die Bewohnerinnen und Bewohner eine Tagesbetreuung. Sie sind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig oder sie besuchen eine Förderstätte. Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nehmen sie auf Wunsch an einer Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teil.

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