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Springer in der stationären Pflege
Pflegeverbände, Pflegekassen und Bezirke regeln Bedingungen und Finanzierung
München, 03. März 2026 - Betriebliche Ausfallkonzepte in stationären Pflegeeinrichtungen sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Der Einsatz von Springern ermöglicht verlässliche Dienstpläne und Ruhezeiten für Pflegerinnen und Pfleger. In Bayern ist es als einem der ersten Bundesländer jetzt gelungen, die Rahmenbedingungen für stationäre Pflegeeinrichtungen entsprechend zu verbessern.
Grundlage dafür ist die Weiterentwicklung des Rahmenvertrags für die vollstationäre Pflege im Freistaat, die rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für betriebliche Ausfallkonzepte regelt. Darauf konnten sich die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE), die bayerischen Bezirke sowie die beteiligten Leistungserbringerverbände, darunter Wohlfahrtsverbände, private Verbände sowie kommunale Spitzenverbände, einigen. Die Weiterentwicklung betrieblicher Ausfallkonzepte tritt zum 1. März 2026 in Kraft.
Die bayerischen Leistungserbringerverbände, die Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekassen in Bayern sowie die bayerischen Bezirke freuen sich, durch die neuen verbindlichen Regelungen jetzt die Etablierung und Refinanzierung von Personalpools sowie vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte in stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zu ermöglichen – und damit einen konkreten und spürbaren Beitrag zur Stärkung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu leisten.
Pflegeeinrichtungen werden nun in die Lage versetzt, mit betrieblichen Ausfallkonzepten und weiteren organisatorischen Maßnahmen Planungssicherheit für ihr Personal zu schaffen, beispielsweise, um das „Holen aus dem Frei“ so weit als möglich verringern zu können. Des-wegen werden auch Organisationsentwicklungsmaßnahmen gefördert. Bestandteil eines Ausfallkonzepts können so genannte Springer sein. Sie ermöglichen, die pflegerische Versorgung bei kurzfristigen Personalausfällen, Personalengpässen oder vorübergehend nicht besetzbaren Stellen sicherzustellen. Zum Einsatz kommen dabei Pflegefach- oder Pflegehilfskräfte, die dauerhaft keinem festen Arbeitsbereich zugeteilt, sondern flexibel und bedarfsorientiert einsetzbar sind. Springerkonzepte können unterschiedlich ausgestaltet sein, beispielsweise durch fest eingeplante Springerkräfte mit eigenem Dienstplan, auf mehrere Mitarbeitende verteilte Springerdienste oder Springerpools, die auch einrichtungs- oder trägerübergreifend organisiert sein können. Durch Springer lassen sich die Dienstplansicherheit erhöhen, ungeplante Mehrbelastungen für das Stammpersonal reduzieren und verlässliche Ruhezeiten einhalten. Erwartung ist, so auch den Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege zu verringern.
In die Rahmenvereinbarung zur Implementierung von Ausfallkonzepten sind auch die Ergebnisse eines Modellprojektes, das der Freistaat Bayern gefördert hat, eingeflossen. Dabei wurden 32 innovative Springerkonzepte in den Jahren 2023 und 2024 erprobt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Der Abschlussbericht zeigte unter anderem, wie sich mit entsprechenden Organisationsmaßnahmen betriebliche Ausfallkonzepte integrieren und refinanzieren lassen.
Die Weiterentwicklung betrieblicher Ausfallkonzepte für die vollstationäre Pflege in Bayern umfasst insbesondere die Regelung der finanziellen Rahmenbedingungen. Vereinbart wurden Regelungen zur Refinanzierung flexibler Personaleinsätze sowie der Refinanzierung von Zuschlägen, Zulagen und Prämien wie Vergütungen für Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste. Die besonderen Flexibilitätsanforderungen an Springerkräfte können zudem mit Vergütungen oberhalb des regional üblichen Entlohnungsniveaus einhergehen. Pflegeeinrichtungen sind dabei verpflichtet, Maßnahmen zur systematischen Etablierung eines Ausfallmanagements durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren.
Text: AOK
