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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungsmaßnahmen


Präsident Mederer: „Rechtssicherheit für Patienten und Mitarbeiter“

München, 25. Juli 2018 – Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, befürwortet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 zu Fixierungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlich untergebrachten Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. 

„Es war wichtig, für Fixierungsmaßnahmen, die einen sehr schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen, endlich eine höchstrichterliche Entscheidung zu haben. Diese schafft Rechtsicherheit bei den betroffenen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken. Mit dem Richtervorbehalt wird zudem die schwere Verantwortung der Entscheidung für diesen Grundrechtseingriff auf mehrere Schultern verteilt, denen des anordnenden Arztes und denen des genehmigenden Richters. Deshalb begrüßen der Bayerische Bezirketag und die sieben bayerischen Bezirke den Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts“, so Mederer.

Dem Urteil vorangegangen war eine Verfassungsbeschwerde von zwei Betroffenen aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie hatten geklagt, nachdem gegen ihren Willen Zwangsmaßnahmen durchgeführt worden waren. Nun folgte das Urteil der Richter in Karlsruhe. Danach stellt die Fixierung sämtlicher Gliedmaßen, wenn sie länger als 30 Minuten dauert, eine Freiheitsentziehung und nicht nur eine Freiheitsbeschränkung dar, weshalb eine solche Zwangsmaßnahme nur noch nach richterlicher Anordnung durchgeführt werden darf.