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Bezirketagspräsident Mederer zum neuen Bundesteilhabegesetz: „Der Kampf für Verbesserungen geht weiter“
Coburg, 2. Mai 2017 – Der aktuelle Stand rund um das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist auch bei der Hauptausschuss-Sitzung des Bayerischen Bezirketags am 9. März 2017 in Coburg ein Schwerpunktthema der Gremiumssitzung. Wie Bezirketagspräsident Josef Mederer betont, haben die bayerischen Bezirke und der Bayerische Bezirketag lange und intensiv für dieses neue Gesetz gekämpft. Er sei, stellte Mederer fest, daher sehr froh, dass dieses neue Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch die große Koalition in Berlin zustande gekommen sei. Ausdrücklich verweist er dabei auf den engen Schulterschluss der dritten kommunalen Ebene mit der Politik, der Staatsregierung und in gutem Einvernehmen auch mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, die in diesem Gesetzgebungsverfahren ebenso eng wie verlässlich an der Seite der vom Bundesteilhabegesetz betroffenen Menschen mit Behinderung einerseits und der bayerischen Bezirke andererseits gestanden haben.
Es gebe viele Verbesserungen im neuen Gesetz, für die sich gerade auch die Bezirke und der Bayerische Bezirketag über viele Jahre eingesetzt haben. So bewirkten die Änderungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz eine deutliche Besserung der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen. Auch die Neuerungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben stellten für die Menschen mit Behinderung einen wichtigen Schritt in ein selbstbestimmtes Leben dar. „Denn Arbeit“, so Mederer, „ist besonders für diese Menschen ein wichtiger Teil ihres Lebens und geht in seiner Bedeutung weit über die bloße Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts hinaus“.
Die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes stellt die bayerischen Bezirke allerdings vor große Herausforderungen. Denn vieles, was in dem Gesetz stehe, so Mederer, sei Neuland. Und die Bezirke müssten „sehr genau hinsehen“, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben funktionieren, welche Auswirkungen sich aus ihnen ergeben und wo weiterhin präzisiert und nachgesteuert werden müsse, macht der Bezirketagspräsident deutlich. Die Bezirke, so Mederer, haben das Bemühen des Bundes, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszunehmen und hin zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, stets ausdrücklich begrüßt. Allerdings habe man immer auch darauf hingewiesen, dass die Frage der Finanzierung der mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Kosten nach wie vor nicht gelöst sei. Denn das Gesetz sieht bisher nur eine Beteiligung des Bundes an den Kosten des Barbetrags vor. „Das aber reicht bei weitem nicht aus, die Mehrkosten der Eingliederungshilfe auszugleichen“, verdeutlicht der Bezirketagspräsident.
So wird in Coburg bei der bevorstehenden Hauptausschuss-Sitzung des Bayerischen Bezirketags das neue Gesetz erneut Gegenstand der Diskussion sein. Dabei steht für Mederer fest: „Angesichts der Tatsache, dass niemand im Augenblick in der Lage ist, die genaue Entwicklung vorherzusehen, die Träger der Eingliederungshilfe aber nicht das Kostenrisiko der tatsächlichen Entwicklung tragen können, ist eine Evaluation der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes für die Bezirke und auch für die Landkreise und kreisfreien Städte als Umlagezahler von fundamentaler Bedeutung.“ Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Leben insgesamt sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder müssten sich daher an der Finanzierung angemessen beteiligen, stellt Mederer fest.
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