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Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2019
Ergebnis für die Bezirke: Die bisherigen staatlichen Zuweisungen werden auch für 2019 festgeschrieben
München, 10. Januar 2019 – Die Kommunalen Spitzenverbände haben heute mit Finanzminister Albert Füracker und Innenminister Joachim Herrmann über den Finanzausgleich 2019 verhandelt. Die soziale Sicherung nahm auch im diesjährigen Finanzausgleichsgespräch einen hohen Stellenwert ein. Dies ist gerade im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz besonders wichtig. Ergebnis für die Bezirke: Die staatlichen Zuweisungen in Höhe von 691,5 Millionen Euro werden auch für 2019 festgeschrieben.
Durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage werden den Kommunen in Bayern ab 2020 rund 800 Millionen Euro zusätzlich verbleiben. Gemeinsam mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden begrüßt der Bayerische Bezirketag ausdrücklich die heute mit dem Freistaat getroffene Vereinbarung, diese Mittel unangetastet zu lassen. Damit kommen sie im Ergebnis allen kommunalen Ebenen zu Gute, auch den Bezirken.
Im Rahmen des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich konnte bei einem anderen Thema – der Finanzierung der Jugendhilfekosten für die unbegleitet einreisenden minderjährigen Ausländer (UMA) auch nach Erreichen der Volljährigkeit – mit dem Freistaat Bayern ein Kompromiss gefunden werden. Solange die jungen Geflüchteten minderjährig sind, erstattet der Freistaat die bei den Bezirken entstehenden Belastungen. In vielen Fällen besteht jedoch für einen Übergangszeitraum auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein weiterer Unterstützungsbedarf im Rahmen der Jugendhilfe, und in der Folge auch ein Rechtsanspruch der jungen Volljährigen hierauf. In dem heutigen Gespräch hat der Freistaat zugesagt, die bisher bis Ende 2018 befristet gewährte pauschale Beteiligung des Freistaats an den Jugendhilfekosten für junge Volljährige in Höhe von 40 Euro pro Tag auch im Doppelaushalt 2019/2020 fortzuführen. Der Bayerische Bezirketag begrüßt darüber hinaus die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Zuständigkeiten bei der Betreuung und Finanzierung der unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten zu optimieren.
Die stetige Ausgabensteigerung im Bereich der sozialen Leistungen ist eine zunehmende finanzielle Herausforderung für die bayerischen Kommunen. Verbandspräsident Löffler regte daher die Einrichtung einer weiteren staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe an, die sich mit einer Verstetigung der staatlichen Finanzzuweisungen an die Bezirke und damit einer strukturellen Anpassung der Finanzierung befasst. Anders als bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen, die durch die Finanzierung aus dem allgemeinen Steuerverbund an der Einnahmeentwicklung des Staates partizipieren, werden die Zuweisungen an die Bezirke bislang nicht jährlich fortgeschrieben.