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Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2020


Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Rekordergebnis ist gut – Anerkennung der Konnexität bleibt das Ziel“

München, 21. November 2019 – Die Kommunalen Spitzenverbände haben heute mit dem Bayerischen Finanzminister Albert Füracker sowie dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger über den Finanzausgleich 2020 verhandelt. Für die bayerischen Bezirke nahm dabei insbesondere die künftige Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie der Hilfe zur Pflege einen hohen Stellenwert ein. Sorgt doch vor allem die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) durch die dritte kommunale Ebene ab dem kommenden Jahr dort weiterhin für erheblich steigende finanzielle Belastungen. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Franz Löffler, mahnte daher mit Blick auf das in der Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip die Verantwortung des Freistaats an, für die sich bereits abzeichnenden und in noch größerem Maße zu erwartenden Kostensteigerungen einen staatlichen Ausgleich zu regeln. Vor allem ist in diesem Zusammenhang der Bund in deutlich höherem Maße gefordert.
 
Eine sozial gerechte Gesellschaft braucht durchaus Solidarität – allerdings dürfen die Kommunen dabei nicht einseitig überbelastet werden. Deshalb müsse, so Präsident Löffler, im Sinne der Konnexität der Aufgabenübertragung auch das Geld folgen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da weitere Mehrbelastungen in den Sozialhaushalten der Bezirke ab dem kommenden Jahr durch das vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Angehörigenentlastungsgesetz zu erwarten sind. Diese sind bisher weder durch den Bund, noch durch den Freistaat Bayern refinanziert. Bezirketagspräsident Löffler betonte, auch wenn die Mehrkosten aus den angesprochenen zusätzlichen Belastungen im kommenden Jahr in einigen, jedoch nicht allen Bezirken noch einmal durch vorhandene Rücklagen mit abgefedert werden könnten, drohten den Umlagezahlern künftig deutlich steigende Umlagesätze, die auf eine möglicherweise verhaltene Steuereinnahmeentwicklung bei den Gemeinden treffen.
 
Vor diesem Hintergrund ist die unveränderte Festschreibung der staatlichen Zuweisungen an die Bezirke in Höhe von 691,5 Millionen Euro auf dem Niveau des Jahres 2019 aus Sicht des Bayerischen Bezirketags ein Zwischenschritt, dem zwingend weitere, für die Bezirke positive strukturelle Veränderungen im Finanzausgleichssystem folgen müssen.