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Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Stetig gestiegene Bedeutung der Bezirke erfordert eine Anpassung des Amtes“


Vollversammlung spricht sich für Hauptamtlichkeit des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin aus

München, 2. Juli 2021 – Bei der gestrigen Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags haben sich die Delegierten mit einer eindeutigen Mehrheit dafür ausgesprochen, dass das Amt des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin künftig hauptamtlich ausgeführt werden soll. Allerdings sollen die Bezirkstage zunächst selbst entscheiden können, ob sie ihren Präsidenten bzw. ihre Präsidentin haupt- oder ehrenamtlich einsetzen wollen. Die Entscheidung eines Bezirks für die Hauptamtlichkeit des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin soll für die Zukunft bindend sein.  Danach ist kein Wechsel zwischen der haupt- und ehrenamtlichen Ausübung des Amtes mehr möglich.
 
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke und ihre Aufgaben enorm an Bedeutung gewonnen. In Bayern werden im Jahr 2021 Sozialleistungen im Umfang von 5,6 Milliarden Euro alleine von den Bezirken getragen. Zudem stehen hinter den Bezirksverwaltungen und allen dazugehörigen Einrichtungen große Personalkörper. Bayernweit sind rund 4.500 Menschen nur in den Verwaltungen der sieben Bezirke beschäftigt. Hinzu kommen noch einmal rund 25.000 Beschäftigte in den Gesundheitseinrichtungen. „Der Präsident bzw. die Präsidentin tragen an der Spitze der Bezirkstage sowie der Verwaltungen eine große Verantwortung. Aufgrund der stetig gestiegenen Bedeutung der Bezirke und damit auch des Amtes des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin erscheint eine Erfüllung im Ehrenamt nicht mehr als angemessen. Mit der Einführung der Hauptamtlichkeit soll vor allem das Amt an die aktuellen Begebenheiten angepasst werden“, erklärte Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags.

Die Delegierten der Vollversammlung haben sich gestern nun mehrheitlich positioniert. Für die Einführung einer optionalen Hauptamtlichkeit müssen jedoch erst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Über diese Gesetzesänderungen entscheidet letztendlich der Bayerische Landtag. „Unsere Argumente sind jetzt auf dem Tisch. Am Ende werden wir sehen, wie sich der Landtag zu unserem Vorschlag verhält“, so Verbandspräsident Löffler.