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Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Der Beschluss des G-BA verschafft unseren psychiatrischen Kliniken etwas Luft bei der Umsetzung und beim Personalaufbau“


Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Weiterentwicklung der Richtlinie Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik

München, 21. September 2021 – Am 16. September 2021 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)* die Weiterentwicklung der sogenannten PPP-Richtlinie. Diese bestimmt seit 2020 die Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik und damit die Personalausstattung auf den Stationen der Bezirkskliniken. Sofern das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss nicht beanstandet, tritt die Weiterentwicklung zum 1. Januar 2022 in Kraft. Der Bayerische Bezirketag hatte in der Vergangenheit die teils sehr kleinteiligen Vorgaben bei der Personalausstattung immer wieder kritisiert. Denn die mit der Richtlinie eingeführten Sanktionsmechanismen erschweren eine bedarfsgerechte, patientenzentrierte, flexible und sich weiterentwickelnde Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen. Bemühungen für eine dezentrale und wohnortnahe psychiatrische Versorgung würden damit zunichte gemacht.

Deshalb begrüßt der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Franz Löffler, den Beschluss des G-BA: „Ich freue mich, dass unsere Kritik Gehör gefunden hat. Der G-BA gibt unseren psychiatrischen Kliniken ein weiteres Jahr Zeit zur Vorbereitung und zum Personalaufbau, bevor es bei Verstößen gegen die Vorgaben zu monetären Sanktionen kommt. Das verschafft den Kliniken etwas Luft.“

Die Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegefachkräfte haben sich in den letzten 30 Jahren stark weiterentwickelt. Es sind neue Berufsbilder entstanden, die bislang von der Richtline nicht adäquat abgebildet werden. Nicht umsonst ist es eine Aufgabe des G-BA, die Regelaufgaben aller Berufsgruppen im nächsten Jahr zu überprüfen und weiterzuentwickeln. „Die Richtlinie ist ein starres Korsett“, so Löffler. „Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind flexibel dort tätig, wo die Patientinnen und Patienten sie benötigen. Deshalb wünsche ich mir, dass die Weiterentwicklung diese Flexibilität ebenso berücksichtigt. Nur so wird die Richtlinie einer zeitgemäßen, modernen psychiatrischen Versorgung gerecht.“

Die Hausaufgaben, die der G-BA im nächsten Jahr zu lösen hat, sind umfangreich. Dabei unterstützt Franz Löffler als Präsident des Bayerischen Bezirkstags ausdrücklich die Position der Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer. Die Minister haben den G-BA kürzlich aufgefordert, die Richtlinie so anzupassen, dass sie Anreize setzt für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen sowie für eine gemeindenahe Versorgung. „Mein Dank gilt insbesondere dem Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, der sich als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz für eine Überarbeitung der Richtlinie einsetzt. Dennoch ist es aus meiner Sicht nur folgerichtig, von einer Sanktionierung abzusehen, bis die Anpassungen umgesetzt sind“, so Verbandspräsident Löffler. Den Prozess dorthin begleitet der Bayerische Bezirketag gerne auch weiterhin konstruktiv.


* Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser. (Quelle: www.g-ba.de)