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Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Die Reform darf die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht gefährden.“


Gutachten des Bayerischen Gesundheitsministeriums zur geplanten Krankenhausreform des Bundes gibt Anlass zur Sorge

München, 8. Februar 2023 – Um die Folgen der geplanten Krankenhausreform des Bundes besser abschätzen zu können, hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek ein Gutachten in Auftrag gegeben. Anlässlich der gestern vorgestellten Ergebnisse zeigte sich der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Franz Löffler, besorgt. Die bayerischen Bezirke betreiben mehr als 60 psychiatrische, psychosomatische und neurologische Fachkrankenhäuser, Fachabteilungen und Tageskliniken.
Verbandspräsident Löffler unterstützt insbesondere die Forderung nach Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Krankenhausversorgung. Auch auf dem Land müssen psychiatrische Versorgungsangebote für die Menschen erreichbar bleiben.

An Bundesgesundheitsminister Lauterbach richtet Löffler deshalb den dringenden Appell: „Auch wenn die Auswirkungen der Reform auf die psychiatrischen Fachkliniken noch nicht abschließend beurteilt werden können, weil die Reformvorschläge dazu noch zu wenig differenziert sind: In den vergangenen Jahrzehnten haben wir viel für Menschen mit psychischen Erkrankungen erreicht. Das darf mit dieser Reform nicht gefährdet werden.“
Gerade mit den tagesklinischen Angeboten haben die Bezirke die Psychiatrie zu den Menschen vor Ort gebracht. Die Gesundheitseinrichtungen der Bezirke betreiben bayernweit 47 Tageskliniken für psychisch erkrankte Erwachsene und 18 Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit über 1.400 Plätzen. Die Tageskliniken sind für die psychiatrische Versorgung unverzichtbar und müssen deshalb ihr Leistungsangebot ausbauen dürfen. „Wir versorgen in der Psychiatrie in Bayern auf hohem Niveau“, so Löffler, „daran darf sich nichts ändern. Nur mit einem flexiblen und differenzierten Angebot in der ganzen Versorgungskette können wir trotz Fachkräftemangel den bestmöglichen Zugang zu Behandlung und Therapie sicherstellen.“
Das gelinge nur, wenn man bei der Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung in der Psychiatrie mindestens das Erreichte bewahre und die Durchlässigkeit zwischen ambulanten und stationären Angeboten verstärke, machte Verbandspräsident Löffler nochmals deutlich.