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Krisendienste Bayern erweitern Hilfeangebot: Telefonische Krisenberatung für Gehörlose


München, 20. Januar 2026 - Psychische Belastungen machen vor Kommunikationsbarrieren nicht Halt. Die Krisendienste Bayern beraten gehörlose Menschen in psychischen Krisen ab sofort telefonisch auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder mittels Schriftverdolmetschung. Das neue Angebot schließt eine zentrale Versorgungslücke in Bayern und ermöglicht barrierefreie Hilfe auf Augenhöhe.

Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit: „Dass wir das Angebot der Krisendienste Bayern nun auch für gehörlose Menschen in Bayern anbieten können, ist ein wichtiger Meilenstein. Damit setzen die Krisendienste Bayern ein deutliches Zeichen für Inklusion und barrierefreie Versorgung.“

Petra Brandmaier, ärztliche Leiterin des Krisendienst Psychiatrie Oberbayern, erklärt stellvertretend für alle Leitstellen der Krisendienste Bayern: „Krisen erfordern schnelle, verständliche und vertrauensvolle Unterstützung. Es macht uns stolz, dass wir künftig auch gehörlose Menschen unterstützen können.“ 

Die telefonische Beratung erfolgt mit Gebärdensprachdolmetscher in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder mit Schriftdolmetscher. Dafür wird das Angebot der Tess Relay-Dienste (TeSign und TeScript) genutzt. Weitere Informationen zur telefonischen Beratung für Gehörlose und wie diese über ein Kontaktformular angefordert werden kann, stehen unter www.krisendienste.bayern/gehoerlose zur Verfügung.


Weitere Informationen zu den Krisendiensten Bayern:  

Krisendienste Bayern – Hilfe in psychischen Krisen, 0800 / 655 3000, rund um die Uhr kostenfrei innerhalb Bayerns erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen. Die Krisendienste beraten telefonisch mittels Dolmetscherdienste in über 120 Sprachen sowie für Gehörlose in Deutscher Gebärdensprache oder mit Schriftverdolmetschung. Weitere Informationen: www.krisendienste.bayern 

Hinweis: Die Krisendienste Bayern sind telefonisch nur erreichbar, wenn der Anruf aus dem Mobilfunknetz oder dem Festnetz innerhalb Bayerns erfolgt. Gehörlose Personen müssen registrierte Nutzer von Tess Relay-Dienste sein.