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Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Die Sparpläne der Bundesregierung wirken sich negativ auf die psychiatrische Versorgungslage im Freistaat aus“
Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag
München, 10. Juli 2026 – Das heute im Bundestag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt beim Bayerischen Bezirketag sowie den psychiatrischen Fachkliniken in Trägerschaft der Bezirke auf Kritik und Unverständnis. Zwar wurden nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs noch Korrekturen in letzter Minute vorgenommen. Dennoch sieht das Gesetz weiterhin massive Kürzungen durch eine unzureichende Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen sowie einen nur für die Psychiatrie vorgesehenen Rückzahlungsautomatismus vor. Diese Regelungen treffen die sogenannten Psych-Fächer (Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik) überproportional, da 80 Prozent der Gesamtkosten eines psychiatrischen Krankenhauses auf Personalkosten entfallen. Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, betont: „Die Sparpläne der Bundesregierung wirken sich negativ auf die Versorgungslage im Freistaat aus. Wenn die Personalkosten in unseren Gesundheitseinrichtungen nicht mehr ausreichend refinanziert werden, müssen wir die Angebote dementsprechend anpassen und einschränken. In einer bereits angespannten Versorgungslage ist das ein fatales Zeichen.“
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht zudem einen erhöhten Bürokratieaufwand durch Prüfungen des Medizinischen Dienstes vor. Unabhängig davon kämpfen die psychiatrischen Fachkliniken ohnehin schon mit den in der PPP-Richtlinie (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik) geregelten und teils sehr strengen Mindestpersonalvorgaben. „Diese Vorgaben kosten in Summe zusätzlich Personal, Zeit und Geld, während eigentlich gespart werden soll. Diese finanzielle und bürokratische Doppelbelastung zwingt unsere Kliniken dauerhaft in die Knie. Statt neuer Bürokratie brauchen wir mehr Beinfreiheit und intelligente Reformansätze, um die ambulante Versorgung auszubauen und die stationäre Pflichtversorgung sicherzustellen. Die Nachbesserungen, die in Folge der mit dem Gesetz verabschiedeten Protokollnotizen mit einem neuen Gesetz Abhilfe schaffen sollen, werden nicht reichen, um die Kliniken zu entlasten. Ich befürchte auch damit noch, dass die Bundesregierung auf einen kalten Strukturwandel mit dramatischen Folgen für die Pflichtversorgung zusteuert“, so Löffler.
