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Immer mehr Menschen mit Behinderungen nehmen sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf


Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Das Budget für Arbeit ist ausbaufähig, das Projekt zur Inklusion bei der Teilhabe am Arbeitsleben (BÜWA) bereits ein großer Erfolg“

 München, 14. Februar 2019 – Menschen mit Behinderung waren in der Vergangenheit fast nur in Behindertenwerkstätten beschäftigt. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eröffnet seit Beginn 2018 die Möglichkeit, dass erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen. In diesem Fall haben sie einen Anspruch auf Assistenzleistungen am Arbeitsplatz durch besonders geschultes Personal, die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse.

„Die bayerischen Bezirke begrüßen es sehr, dass Menschen mit Behinderung nun wählen können, ob sie in einer Behindertenwerkstatt oder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein wollen“, sagt Bezirketagspräsident Franz Löffler. Aber erst zehn Menschen mit Behinderung hätten bislang von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Löffler appelliert deshalb an die Arbeitgeber, Berührungsängste abzubauen und dieses Angebot weiter auszubauen, da es „ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Inklusion“ sei.

Als großen Erfolg bewertet der Bezirketagspräsident das Projekt BÜWA (Begleiteter Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt), das es in Bayern seit Dezember 2014 gibt. Rund 250 Werkstattbeschäftigte hätten bislang daran teilgenommen. Über 30 Prozent, fast 80 Personen, konnten erfolgreich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. „Die Bezirke wenden für die Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen pro Teilnehmendem zwischen 17.000 und fast 27.000 Euro auf. Hinzu kommt ein Anteil an Lohnkostenzuschüssen, die die Arbeitgeber erhalten, sowie Vermittlungsprämien“, sagt Löffler und betont: „Diese Ausgaben rechnen sich nicht nur wegen der eingesparten Werkstattkosten, sondern vorrangig wegen der gelungenen Inklusionsleistung im Arbeitsleben!“

Der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags wird sich noch in diesem Jahr mit der Fortsetzung von BÜWA über den 30. November 2019 hinaus befassen. „Eine Fortführung dieses erfolgreichen Projektes, das es Menschen ermöglicht, unabhängig von Leistungen der Eingliederungshilfe am Arbeitsleben teilzuhaben, würde ich sehr begrüßen“, sagt Bezirketagspräsident Franz Löffler.