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Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Die Finanzierung der sozialen Daseinsvorsorge muss gesichert sein.“


Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2023
 
München, 22. Oktober 2022 – Nach der Krise ist vor der Krise. Das hat sich auch im heutigen Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich (FAG) deutlich gezeigt. Wo im vergangenen Jahr noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie die bayerischen Kommunen vor große Herausforderungen stellten, belasten nun hohe Energiekosten sowie die steigende Inflation deren Haushalte. Diese großen finanziellen Unwägbarkeiten flossen deshalb auch in das heutige FAG-Gespräch, das die Präsidenten der vier Kommunalen Spitzenverbände mit dem Bayerischen Finanzminister, Albert Füracker, sowie Innenminister Joachim Hermann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag, Josef Zellmeier führten, mit ein.
 
Durch bessere Personalschlüssel, höhere Tariflöhne für das Pflegepersonal sowie Gesetzesänderungen in den Bereichen Hilfe zur Pflege sowie Eingliederungshilfe kämpfen die Bezirke seit Jahren mit steigenden Kosten. Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, machte deshalb im Rahmen der FAG-Gespräche noch einmal deutlich: „Durch stetig steigende Ausgaben und die absehbar schwieriger werdende Steuereinnahmesituation der Kommunen wächst der Konsolidierungsdruck in allen kommunalen Haushalten.“ In der nun beschlossenen Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 267 Millionen Euro an die Gemeinden, Städte und Landkreise sieht er ein positives Signal der Bayerischen Staatsregierung. „Da die Bezirke überwiegend über Umlagen finanziert werden, begrüßen wir die Entscheidung, die Schlüsselzuweisungen zu erhöhen. Das stärkt die Haushalte unserer Umlagezahler und damit auch die Umlagegrundlagen der Bezirke für 2024“, so Löffler.
 
Franz Löffler machte deutlich, dass die Zukunft der Bezirksfinanzen sehr herausfordernd ist: „Auch wenn die Umlagegrundlagen 2023 noch stabil sind, werden die Bezirke in den kommenden Jahren höhere staatliche Zuweisungen benötigen. Nur so können wir unsere Aufgaben in der sozialen Daseinsvorsorge weiterhin erfüllen, ohne die Umlagezahler zu überfordern. Denn eines ist klar: Auch in schwierigen Zeiten brauchen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen unsere Unterstützung und dürfen nicht hinten runterfallen.“